Dinkel

COMBURGER

DER TRADITIONELLE URDINKEL

COMBURGER ist ein standfester, hochwertiger Ur-Dinkel mit traditionellen Eigenschaften. COMBURGER überzeugt als sehr lange Sorte durch eine hohe Standfestigkeit gekoppelt mit besonders hohen Feuchtklebergehalten. COMBURGER erreicht im ökologischen Anbau höhere Erträge als die derzeit angebauten Ur-Dinkel-Sorten.

Züchter: Pflanzenzucht Oberlimpurg

Vorteile von COMBURGER

Neuzüchtung in traditioneller Form

Sehr lang im Wuchs mit einzigartiger Standfestigkeit

Spitzenqualitäten – überragender Rohproteingehalt, sehr hoher Feuchtkleberanteil

Hohe Konkurrenzkraft gegen Beikräuter durch zügiges Wachstum

Außerordentlich ertragsstark im Vergleich zu Dinkelsorten mit gleichen Qualitätseigenschaften

Sorteneigenschaften

ErtragstypEinzelährentyp
Reifemittel-spät
Wuchshöhelang
Standfestigkeitmittel-hoch
Bestandesdichteniedrig-mittel
Kornzahl/Ähremittel-hoch
TKMmittel
Vesenertragmittel
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Ergebnisse aus der Praxis

Profitipps für Ihren Erfolg mit COMBURGER

Produktionsziel

Hohe Kornerträge mit traditionellen Teigeigenschaften von Ur-Dinkelsorten.

Ertragstyp

Einzelährentyp.

Standorteignung

Breite Standorteignung.

Saatzeit

Ende September bis Mitte Oktober. Auf sehr frühe Saattermine verzichten.

Aussaatstärke

Saatzeitpunkt Saatstärke
Normal 140-160 Vesen/m²   /   250-280 Kö/m²
Spät 180 Vesen/m²   /   300-320 Kö/m²

Düngung

Zeitpunkt EC-Stadium Düngung
Bestockung Vegetationsbeginn 50-60 kg N/ha
Schossen 30-31 50-70 kg N/ha
Spätdüngung 37-39 40-50 kg N/ha

Die Gaben sollten an Bodenvorräte, Standort, Bestandesentwicklung und Ertragsziel angepasst werden!

Wachstumsregler

EC-Stadium Aufwandmenge
31 0,2-0,4 l/ha Moddus/Countdown
Alternativ in 31 0,15-0,2 l/ha Moddus/Countdown + 0,3-0,6 l/ha Manipulator/Gexxo oder 0,3-0,6 l/ha Prodax
evtl. 37-39 Standfestigkeit mit 0,2-0,4 l/ha Cerone 660 absichern

Zulassungen beachten! Die Höhe der Gaben sollte an Standort, Entwicklung und Ertrags- erwartung angepasst werden.

Pflanzenschutz

Ausgeglichenes Resistenzpaket bei Blatt und Ährenkrankheiten. Im konventionellen Anbau Pflanzenschutzwarndienst beachten! Zulassungen beachten! Manche Produkte und Wirkstoffe müssen im Einzelfall nach §22 Abs. 2 PflSchG beantragt werden. Bei einer Herbizidbehandlung sollte auf den Einsatz von „Atlantis“-Formulierungen verzichtet werden.