Winterdurum

DIADUR

GIBT DEN ERTRAGSTON AN

DIADUR ist überaus ertragsstark (APS 7). Zusätzlich zeichnet sich DIADUR durch die Bestnote 9 in den qualitätsrelevanten Merkmalen Glasigkeit und der Sortierung >2,8 mm sowie eine hohe Grießausbeute aus. Dies gibt dem Anbauer zusätzlich Sicherheit auf allen Standorten in der Vermarktung.

Züchter: Saatbau Deutschland GmbH

Vorteile von DIADUR

Winterdurum mit hohem Ertragspotenzial

Mittlere Pflanzenlänge mit guter Standfestigkeit

Mittlere Reife und exzellente Winterhärte

Hervorragende Resistenz gegenüber Mehltau

Sehr gute Sortierung

Ausgezeichnete Ganzglasigkeit und Grießausbeute

Sorteneigenschaften

Reifemittel
Wuchshöhemittel
Standfestigkeitmittel
Bestandesdichtemittel
Kornzahl/Ähremittel
TKMmittel-hoch
Kornertraghoch

Ergebnisse aus der Praxis

Profitipps für Ihren Erfolg mit DIADUR

Produktionsziel

Hohe Kornerträge mit ausgezeichneter Vermarktungsqualität

Ertragstyp

Kompensationstyp

Standorteignung

Für alle Standorte geeignet, ebenfalls für Trockenlagen

Saatzeit

Ende September – Mitte Oktober

Aussaatstärke

Früh: 280-350 Kö/m²

Normal: 320-380 Kö/m²

Düngung

Zeitpunkt EC-Stadium Düngemenge
1. Gabe (Vegetationsbeginn) 21-29 40 – 60 kg N/ha
2. Gabe (Schossen) 31-32 30 – 60 kg N/ha
3. Gabe (Ährenschieben/Qualität) 49-51 30 – 60 kg N/ha

Wachstumsregler

BBCH-Stadium
30-32
37-39
45-47
Regulator 720 1,0-1,2 Ethephon 2) 0,3
Moxa 0,3
Moddus 2)3) 0,3
Prodax 0,3-0,4

Aufwandmengen in l oder kg/ha; Medax Top mit Turbo im Verhältnis 1:1; 1) Camposan Top, Cerone 660; 2) Zulassungserweiterung nach Artikel 51 VO (EG) 1107/2009, Haftungseinschränkung beachten!; 3) Ab BBCH 31 zugelassen. Bitte beachten Sie die Herstellerangaben, insbesondere bei Mischungen.
Einsatzmenge und -zeitpunkt richten sich nach Bestandesentwicklung, Standort und Witterung. Aktuelle Zulassungssituation beachten.

Pflanzenschutz

Pflanzenschutzwarndienst beachten. Zur Absicherung des Ertrags Blatt- und Ährenbehandlungen durchführen.

Mehltaukomponente: EC 32

Blattbehandlung: EC 37-49

Ährenbehandlung: EC 49-65